CAU-Mitgliedschaft pausieren
Dies ist keine Kündigung.
Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf eine Ruhezeit nicht vor. Wir entscheiden fallweise, ob der Antrag genehmigt wird.
Anträge auf Pausierung müssen mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Buchungszyklus eingereicht werden.
Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als 4 Wochen infolge von z.B. Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst (beispielhafte Aufzählung) kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden.
Nach Ablauf des von dir festgelegten Zeitraums wird dein Konto automatisch reaktiviert und die regulären Mitgliedszahlungen werden wieder aufgenommen.
Wenn du deine Mitgliedschaft während des Zeitraums kündigen möchtest, gilt die in deinem Mitgliedschaftsvertrag angegebene Kündigungsfrist.
Deine Stilllegung wird dir innerhalb von zwei Werktagen bestätigt. Du kannst dann noch bis zu dem gewählten Startdatum ganz normal bei uns trainieren.