CAU-Mitgliedschaft pausieren
Dies ist keine Kündigung.
Wie in den AGBs vereinbart, hast du die Möglichkeit, deine Mitgliedschaft zu pausieren.
Anträge auf Pausierung müssen mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Buchungszyklus eingereicht werden.
Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als 4 Wochen infolge von z.B. Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst (beispielhafte Aufzählung) kann das Abo gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden.
Nach Ablauf des von dir festgelegten Zeitraums wird dein Konto automatisch reaktiviert und die regulären Mitgliedszahlungen werden wieder aufgenommen.
Wenn du deine Mitgliedschaft während des Zeitraums kündigen möchtest, gilt die in deinem Mitgliedschaftsvertrag angegebene Kündigungsfrist.
Deine Stilllegung wird dir innerhalb von zwei Werktagen bestätigt. Du kannst dann noch bis zu dem gewählten Startdatum ganz normal bei uns trainieren.